Die Infektionszahlen in Bayern und Deutschland sinken aktuell kontinuierlich. Die Landesregierung Bayern hat am 10. Mai bekannt gegeben, dass Beherbergungsbetriebe (auch Wohnmobilstellplätze) ebenso wie Freibäder unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 21. Mai wieder öffnen dürfen. Eine Voraussetzung, um den Wohnmobilstellplatz und das Freibad öffnen zu dürfen, ist eine Inzidenz von unter 100, die für mehrere Tage stabil unter 100 liegen muss.

Der Inzidenzwert liegt für Neu-Ulm noch immer über 100, weswegen eine Öffnung von Freibad und Wohnmobilstellplatz noch nicht ansteht. Aktuell kann noch nicht gesagt werden, wann das Donaubad-Freibad und der Wohnmobil-Stellplatz am Donaubad wieder geöffnet werden darf. Sobald es Änderungen zur aktuellen Lage gibt, werden wir das hier über die Website oder die Social Media Kanäle (facebook / Instagram) veröffentlichen. Aktuelle Infos zu den Inzidenzwerten (Fälle letzte 7 Tage/100.000) im Landkreis Neu-Ulm sind hier zu finden.

Die bayerische Landesregierung hat zudem Infektionsschutz-Vorgaben erstellt, die für den Betrieb von Wohnmobil-Stellplätzen und Freibäder bindend sind. Abhängig von diesen Vorgaben werden aktuell entsprechende Hygiene- und Betriebskonzepte für die beiden Bereiche erstellt. Detaillierte Aussagen zu den Inhalten können wir aktuell noch keine geben. Das betrifft insbesondere auch die Frage, ob und welche Nachweise von Geimpften, Genesenen oder Getesteten vorzulegen sind.

Bis dahin gelten für den Wohnmobilstellplatz weiter die hier zu findenden Regelungen für nicht-touristische Aufenthalte. Außerdem muss das Freibad, ebenso wie die anderen Teile der Donaubad-Freizeitanlagen, vorerst noch geschlossen bleiben.

Information für Premiumkarten-Inhaber: Die Laufzeit der Premiumkarten werden wieder (wie schon in der letzten Schließzeit) um die Dauer der tatsächlichen coronabedingten Schließzeit verlängert.

Ihr Donaubad-Team!