Die Infektionszahlen in Bayern und Deutschland sinken aktuell kontinuierlich. Die Landesregierung Bayern hat am 10. Mai bekannt gegeben, dass Beherbergungsbetriebe (auch Wohnmobilstellplätze) ebenso wie Freibäder unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 21. Mai wieder öffnen dürfen. Eine Voraussetzung, um den Wohnmobilstellplatz und das Freibad öffnen zu dürfen, ist eine Inzidenz von unter 100, die für mehrere Tage stabil unter 100 liegen muss. Da dies für den Landkreis Neu-Ulm noch nicht erreicht ist (Stand 18.05.2021) kann noch nicht gesagt werden, wann das Donaubad-Freibad und der Wohnmobil-Stellplatz am Donaubad wieder geöffnet werden darf. Aktuell gehen wir davon aus, dass eine Eröffnung in Neu-Ulm erst nach Pfingsten möglich sein wird.

Des Weiteren erarbeitet die bayerische Landesregierung derzeit Infektionsschutz-Vorgaben, die für den Betrieb von Wohnmobil-Stellplätzen und Freibäder bindend sind. Abhängig von diesen Vorgaben werden wir entsprechende Hygiene- und Betriebskonzepte erstellen. Da uns diese Vorgaben aber noch nicht vorliegen, können wir hierzu noch keine Aussagen treffen. Das betrifft insbesondere auch die Frage, ob und welche Nachweise von Geimpften, Genesenen oder Getesteten vorzulegen sind.

Bis dahin gelten für den Wohnmobilstellplatz weiter die hier zu findenden Regelungen für nicht-touristische Aufenthalte. Außerdem muss das Freibad, ebenso wie die anderen Teile der Donaubad-Freizeitanlagen, vorerst noch geschlossen bleiben.

Sobald es Änderungen zur aktuellen Lage gibt, werden wir das hier über die Website oder die Social Media Kanäle (facebook / Instagram) veröffentlichen. Aktuelle Infos zu den Inzidenzwerten (Fälle letzte 7 Tage/100.000) im Landkreis Neu-Ulm sind hier zu finden.