Im Oktober wurde für Bayern eine sogenannte Corona-Ampel eingeführt. Seither gelten bayernweit einheitliche Regelungen beim Überschreiten der Inzidenzwerte von 35 und 50 pro 100.000 Einwohnern. Die Bayerische Corona-Ampel (siehe Abbildung unten) zeigt an, welche Landkreise oder kreisfreien Städte den Signalwert von 35 oder den Schwellenwert von 50 erreicht haben. Die Liste wird täglich um 15 Uhr aktualisiert. Die jeweiligen Regelungen gelten ab dem Folgetag, nachdem der Landkreis oder die Stadt erstmals in der Ampel-Bekanntmachung aufgelistet wurde. Die aktuell gültigen Werte können hier abgerufen werden.

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(Abbildung ist von der bayerischen Staatskanzlei)

Stand 19.10.2020, 15.30 Uhr:

Es gelten für den Landkreis Neu-Ulm die Regelungen der Gelbphase (7-Tage-Inzidenz über 35). Für den Besuch der Donaubad-Freizeitanlagen bedeutet das:

  • Alle Teilbereiche (Erlebnisbad, Sauna, Eissportanlage, Wohnmobilstellplatz) haben weiterhin geöffnet, es gelten die aktuellen Sonder-Öffnungszeiten und Eintrittspreise.
  • Auf die Einhaltung des Mindestabstandes und der allgemein gültigen Hygieneregeln ist zu achten.
  • Beim Besuch der Freizeitanlagen gilt Maskenpflicht in den Teilbereichen wie folgt:
    • Erlebnisbad + Sauna:
      • vor und im Foyer
      • an der Kasse
      • in den Umkleiden
      • in der Gastronomie von Sauna & Erlebnisbad
      • bei Erste Hilfe-Maßnahmen
      • in der Badehalle und im Saunabereich muss keine Mund- und Nasenbedeckung getragen werden
    • Eissportanlage – Öffentlicher Lauf:
      • an der Kasse (inkl. Warteschlange)
      • auf der gesamten Anlage (auch im Außenbereich)
      • auf der Eisfläche selbst muss keine Mund- und Nasenbedeckung getragen werden
    • Eissportanlage – Trainings- und Wettkampfbetrieb:
      • für Sportler: es gelten die Schutz- und Hygienekonzepte der jeweiligen Vereine
      • für Zuschauer: Maskenpflicht auf der gesamten Anlage
    • Wohnmobilstellplatz:
      • es gelten die allgemeingültigen Hygienerichtlinien: Maskenpflicht, sobald Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
    • Donaubar:
      • alle Gäste müssen, solange sie nicht an einem Platz sitzen, eine Mund- und Nasenbedeckung tragen
    • Besucher von Erlebnisbad, Sauna und Eissportanlage müssen sich vorab online registrieren unter www.registrierung.donaubad.de
    • Es gilt ein Betretungsverbot der Donaubad-Anlage für folgende Personen:
      • Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind
      • Personen, für die Quarantäneregelungen gelten (insbesondere für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten)
      • Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen
      • Kontaktpersonen zweiten Grades, wenn seit dem letzten Kontakt zu einer Corona positiven Person noch keine 14 Tage vergangen oder kein negativer Corona-Test vorliegt