Der Freistaat Bayern hat seit gestern weitere Lockerungen für Freibäder genehmigt. Diese sind wie folgt und werden ab sofort auch im Freibad des Donaubads so umgesetzt:

– Duschen: Die warmen Duschen in den Innenräumen sind ab sofort wieder verfügbar (Bedingung: 1,5m Abstand einhalten und beim Zugang zu den Duschen ist Atemschutz zu tragen)
– Föhne: Das Föhnen mit dem eigenen Föhn ist wieder erlaubt (Bedingung: Es darf an beiden Föhnplätzen jeweils nur eine Person stehen, mit einem Mindestabstand von 2 m)
– Rutschen: Die Rutschen im Erlebnisaußen-Becken und im Kleinkindbereich sind wieder in Betrieb.