Die 15. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde mit Wirkung zum 09.02 leicht verändert und zudem bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert.
Beim Zutritt zu Erlebnisbad & die Sauna gilt ab sofort 2G (geimpft oder genesen), für die Eissportanlage bleibt es weiter bei 2G Plus (zusätzlich getestet od. mit Booster-Impfung).
Maßnahmen, wie z.B. die FFP2 Maskenpflicht oder die Sonderregelungen (z.B. für Kinder bis 13 Jahren & Schüler mit Schülerausweis etc.) bleiben weiter bestehen.